Menschen, die blind oder hochgradig sehbehindert sind, können sich nicht oder nur unzureichend mithilfe ihres Sehvermögens in ihrem Umfeld orientieren. Ein Spaziergang oder alltägliche Erledigungen wie Einkäufe sind dann eine Herausforderung für Betroffene. Blindenhilfsmittel helfen Personen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit dabei, sich im Alltag zurechtzufinden.

Je nach Einschränkung kommen dafür unterschiedliche Hilfsmittel in Betracht. Wir erklären Ihnen heute, welche elektronischen Hilfsmittel es für die Orientierung und Mobilität gibt. Außerdem verraten wir Ihnen einen 3-Schritte-Plan, mit dem Sie die Krankenkasse an den Kosten für die Hilfsmittel beteiligen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Blindenhilfsmittel können Blinden und hochgradig Sehbehinderten die Mobilität, Orientierung und Informationsaufnahme erleichtern.
  • Sie zählen zu den Hilfsmitteln und fallen damit in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis führt übernahmefähige Hilfsmittel in der Produktgruppe 07 – Blindenhilfsmittel auf.
  • Für eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen.

Was sind Blindenhilfsmittel?

Blindenhilfsmittel richten sich vornehmlich an blinde Menschen. Allerdings können auch Personen mit hochgradiger Sehbehinderung von den Hilfsmitteln profitieren. Die Produkte sind so konzipiert, dass sie die Orientierung und Mobilität der Nutzer unterstützen. Neben Blindenlangstöcken können Betroffenen dabei auch elektronische Hilfsmittel helfen. Eine weitestgehend unabhängige Mobilität ist mit Blindenführhunden möglich – sie sind speziell ausgebildet und zählen ebenfalls zu den Hilfsmitteln. Geeignete Produkte finden Sie im Blindenhilfsmittel-Katalog des Hilfsmittelverzeichnisses. Herausgegeben durch den GKV-Spitzenverband sind hier Artikel aufgeführt, die von der Krankenkasse übernommen werden können.

Dazu zählen:

  • Blindenlangstöcke
  • Elektronische Hilfsmittel zur Orientierung und Mobilität
  • Systeme zur Schriftumwandlung
  • Hardware zur blindenspezifischen Anpassung von Computersystemen
  • Elektronische Systeme zur Informationsverarbeitung- und ausgabe
  • Mechanische Schreibhilfen
  • Elektromechanische und elektronische Geräte zum Prägen von Brailleschrift
  • Blindenführhunde

Mehr Unabhängigkeit und Sicherheit dank Blindenhilfsmittel

Blinde müssen sich in einer Welt zurechtfinden, die vornehmlich für Sehende ausgelegt ist. Der Verlust der Sehfähigkeit stellt Blinde vor große Herausforderungen im Alltag. Blindenhilfsmittel fördern nicht nur eine risikoarme Fortbewegung, beispielsweise mit Langstöcken oder einem Blindenhund, sondern ermöglichen auch die gesellschaftliche Teilhabe. Mit speziellen Geräten können sie Blindenschrift zu Papier bringen, Farben erkennen oder Schwarzschrift in synthetische Sprache umwandeln – dabei liest der Computer den Inhalt unter anderem von Webseiten vor. Blindenhilfsmittel unterstützen also nicht nur die Sturzprophylaxe, sie rücken ein möglichst unabhängiges Leben in den Vordergrund.

Was gibt es für Hilfsmittel für Blinde?

Im Hilfsmittelkatalog führt der GKV-Spitzenverband verschiedene Produktarten für Blindenhilfsmittel auf. In diesem Abschnitt verraten wir Ihnen, welche Hilfsmittel Blinde im Alltag unterstützen können und wie sie funktionieren.

Blindenhilfsmittel: Blindenlangstock

Blindenlangstöcke, auch als Taststöcke oder weiße Langstöcke bezeichnet, dienen Blinden als wertvolle Mobilitätshilfe. Bei der Nutzung des Blindenlangstocks setzen Betroffene die sogenannte Pendeltechnik ein. Berührt der Stock ein Hindernis oder ändern sich die Bodenverhältnisse, können Blinde darauf beispielsweise mit einer Anpassung der Gehgeschwindigkeit reagieren. Die Produkte bestehen entweder aus Leichtmetall, Carbon oder Fiberglas. Außerdem können Sie hier zwischen faltbaren Ausführungen wählen oder sich für ein Modell entscheiden, dass in der Länge verstellbar ist. Blindenlangstöcke besitzen je nach Produkt unterschiedliche „Tastspitzen“.[1]

Gut zu wissen!

Die Stockspitze nutzt sich mit der Zeit ab und muss dann ausgetauscht werden.[1] Die Krankenkasse kann sich sowohl an dem Langstock selbst als auch an den Ersatzspitzen beteiligen.

Blindenhilfsmittel: Elektronische Hilfsmittel zur Orientierung und Mobilität

Mit einem Blindenlangstock können Betroffene keine Hindernisse ertasten, die sich im Oberkörper- oder Kopfbereich befinden. Trotz Nutzung eines weißen Langstocks kann es also zu schweren Verletzungen kommen, wenn Betroffene ein Hindernis nicht rechtzeitig entdecken. Genau das sollen Hindernismelder verhindern. Sie ermöglichen außerdem eine begrenzte räumliche Orientierung. Hindernismelder setzen in der Regel auf die Laser- oder Ultraschalltechnik, um das unmittelbare Umfeld zu scannen. Trifft das von dem Gerät gesendete Signal auf ein Hindernis, gibt das Hilfsmittel eine akustische oder taktile Warnung aus. Die Hindernismelder sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich – beispielsweise in Brillenform, als Handgerät oder zum Umhängen. Übrigens: Es gibt auch Hindernismelder, die am Blindenlangstock befestigt oder von Werk aus damit ausgestattet sind. Das Scannen der Umgebung erfolgt dann während der Pendelbewegungen.[1]

Gut zu wissen!

Zu den elektronischen Hilfsmitteln zur Orientierung und Mobilität zählen neben Hindernismeldern auch Orientierungsgeräte. Sie werden am Körper getragen, mitgeführt oder am Blindenlangstock befestigt. Auch sie liefern Betroffenen Informationen über die Umgebung, sie können als eine Art Kompass oder Navigationsgerät dienen.[1]

Blindenhilfsmittel: Systeme zur Schriftumwandlung

Damit auch blinde Menschen von der gedruckten bzw. maschinengeschriebenen Schwarzschrift profitieren können, gibt es kompakte Lesegeräte. Sie analysieren Bücher, Zeitschriften und Co. mit einer Kamera oder einem Scanner und wandeln die Schrift in Sprache um. Einige Geräte verfügen über die Möglichkeit, eingelesene Zeichen zu speichern. Anwender können dann später in den Dokumenten mit der Suchfunktion navigieren.[1] Blinde können auch auf Kompaktgeräte zurückgreifen, die gedruckte bzw. maschinengeschriebene Schwarzschrift in tastbare Brailleschrift umsetzen. Das funktioniert mittels einer eingebauten oder anschließbaren Braillezeile. Außerdem ermöglichen sie ebenfalls die Sprachausgabe.[2]

Blindenhilfsmittel: Hardware zur blindenspezifischen Anpassung von Computersystemen

Anstatt externe Vorlesegeräte anzuschaffen, können blinde Menschen auch ihren eigenen Computer so umrüsten, dass er Schwarzschrift umwandelt. Hierfür benötigen sie einen Scanner, eine spezielle Software und eine blindengerechte Ausgabeoption wie die Braillezeile bzw. einen Braille-Display. Zur Erweiterung können Betroffene auch eine Tastatur zur Eingabe in Brailleschrift nutzen. Sie wird entweder parallel oder alternativ zur üblichen Tastatur angeschlossen. Nun können Nutzer den Text in Punktschriftformat eingeben.

Gut zu wissen!

Die Tasten auf der Braille-Eingabetastatur sind in etwa gleich gestaltet wie bei einer mechanischen Blindenschrift-Schreibmaschine. Sie sind ergonomisch angeordnet und ermöglichen eine schnelle Nutzung des Computers.

Blindenhilfsmittel: Elektronische Systeme zur Informationsverarbeitung- und ausgabe

Es gibt eine Vielzahl von elektronischen Systemen, die eine Informationsverarbeitung und Informationsausgabe zulässt.

  • Mobile Informationsverarbeitungsgeräte: Sie unterstützen blinde Menschen dabei, Texte zu verarbeiten, Dateien zu verwalten und Termine sowie Kontakte zu koordinieren. Anstatt eines Monitors nutzen die Geräte eine eingebaute Braillezeile und/oder die synthetische Sprache, um Anwender zu informieren.
  • Elektronische Systeme für Objekte: Entsprechende Produkte helfen dabei, Objekte zu markieren und wiederzuerkennen. Dafür nutzen sie ein Erkennungs- und ein Speichergerät sowie Etiketten. Ausgestattet mit einem Strichcode oder einem RFID-Chip kann das Gerät die Objekte „erkennen“. Nutzer können die „Beschriftung“ der Etiketten anlegen, indem sie eine kurze Notiz über ein eingebautes Mikrofon anlegen. Das Gerät speichert die Information und spielt sie immer dann ab, wenn das Gerät sich dem Objekt nähert.[1]
  • Systeme zur Produkterkennung: Ein Hand-Scanner ist ein besonders praktisches Gerät für den Einkauf. Das Gerät liest die Strichcodes auf den Produktverpackungen ein und gibt eine Beschreibung mit der Sprachfunktion aus. Besonders praktisch: Der Hersteller hält die Produktdatenbank auf dem neusten Stand.[2]
  • Farberkennungsgeräte: Das Hilfsmittel kann Farben mit einer Messsonde erkennen, wenn Nutzer es auf ein Objekt auflegen. Per Sprachausgabe gibt das Gerät blinden Menschen eine Farbbeschreibung oder eine Farbanalyse.[3]
  • DAISY-Abspielgeräte: Dabei handelt es sich um Hilfsmittel, die extra für Blinde produzierte elektronische Informationsdateien (Hör- und Textmedien) wiedergeben können.[4]
  • Geräte zur Schriftumwandlung und Objekterkennung: Diese mobil anwendbaren brillenbasierten Geräte können maschinengeschriebene bzw. gedruckte Schwarzschrift in Sprache ausgeben. Für die Anwendung greift das Gerät auf eine Hardware und eine Software zurück.[5]

Blindenhilfsmittel: Mechanische Schreibhilfen

Louis Braille entwickelte die Blindenschrift Braille – hier reichen sechs Punkte aus, um jeden Buchstaben des Alphabets zu erfassen.[1] Mechanische Schreibhilfen wie Punktschriftgriffel, Punktschriftschablonen und Geräte zum Prägen von Braillebeschriftungen können dabei helfen, die Blindenschrift zu erstellen. Auch mechanische Brailleschreibmaschinen nutzen einige Betroffene, um die Blindenschrift auf Papier zu bringen. Bei der speziellen Schreibmaschine setzen Nutzer einen Hebelmechanismus in Gang, mit dem der Prägekopf die Braillepunkte in die Papierbögen stanzt.[2]

Blindenhilfsmittel: Elektromechanische und elektronische Geräte zum Prägen von Brailleschrift

In diese Kategorie des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes fallen Hilfsmittel, die Blindenschrift erzeugen und ausdrucken können. Dazu zählen zunächst elektromechanische und elektronische Brailleschreibmaschinen. Mit ihnen können Blinde die Blindenschrift zu Papier bringen. Das Besondere an den elektromechanischen und elektronischen Ausführungen ist, dass die Bedienung Betroffenen leichter fällt. Dadurch, dass die Tasten nur leicht gedrückt werden müssen, eignen sich die Geräte auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, beispielsweise aufgrund von Arthrose oder Gicht. Des Weiteren gibt es Geräte, die Braillebeschriftungen auf kleinen Papierblättern oder Plastikfolien bzw. Plastikklebestreifen ermöglichen. Betroffene können somit ihre Medikamentenboxen oder Schutzhüllen für wichtige Dokumente mit einer für sie leserlichen Schrift versehen.[1]

Gut zu wissen!

Ein elektromechanischer oder elektronischer Brailledrucker ist ebenfalls ein Hilfsmittel. Da er aber sehr geräuschintensiv arbeitet, gibt es spezielle Schallschutzhauben dazu.

Blindenhilfsmittel: Blindenführhunde

Viele Menschen zeigen sich irritiert, wenn sie erfahren, dass ein Blindenführhund ein Hilfsmittel ist. Auch wenn es sich dabei um ein Lebewesen handelt, erleichtert ein Blindenführhund Betroffenen die Orientierung und die Mobilität – deshalb ist auch er im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Damit Blindenführhunde Betroffenen als Lotse helfen können, zum Beispiel im Straßenverkehr, müssen sie zuvor eine sechs bis achtmonatige Ausbildung durchlaufen. Dann erkennen sie mögliche Gefahren wie Hindernisse oder Treppen. Außerdem kann der Hund dabei helfen, die nächste Sitzgelegenheit zu suchen. Allerdings muss nicht nur der Hund eine Ausbildung und Einarbeitung erhalten, auch der zukünftige Besitzer benötigt eine „Fortbildung“. Das stellt unter anderem sicher, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Hund und Führhundhalter möglich ist.[1]

Gut zu wissen!

Führhunde sind keine Entscheidungsträger – Führhundhalter geben dem Hund deutliche Signale und teilen ihm so mit, was er tun soll. Die Hunde navigieren blinde Menschen dann sicher durch die Wohnumgebung oder den Außenbereich.

Blindenhilfsmittel: rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme

Blindenhilfsmittel gehören zu den Hilfsmitteln. Damit kommt als Kostenträger grundsätzlich die Krankenkasse infrage. Auch wenn Ihr Familienmitglied blind ist und aufgrund anderer Einschränkungen einen Pflegegrad besitzt, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für Blindenhilfsmittel. Eine wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine medizinische Notwendigkeit. Um abwägen zu können, ob das Hilfsmittel tatsächlich notwendig ist, muss der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung gemeinsam mit einem Antrag auf Kostenübernahme vorliegen. Die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln finden Sie im § 33 SGB V. Möchten Sie mehr über Blindenhilfsmittel erfahren? In dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter der Produktgruppe 07 – Blindenhilfsmittel alle übernahmefähigen Hilfsmittel auf einen Blick.

So erhalten Sie Blindenhilfsmittel von der Krankenkasse

Ihr Familienmitglied ist blind oder stark in der Sehfähigkeit eingeschränkt? Dann können Blindenhilfsmittel auch den Pflegealltag vereinfachen. Mit folgenden Schritten prüfen Sie gemeinsam mit der Krankenkasse, ob Ihr Angehöriger einen Anspruch auf die Versorgung mit den Hilfsmitteln hat.

In 3 Schritten zum Blindenhilfsmittel:

  1. Durchstöbern Sie das Hilfsmittelverzeichnis: Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle übernahmefähigen Hilfsmittel, auch für blinde Menschen, auf. Wenn Sie sich mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut machen, können Sie beim Austausch mit dem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse oft besser argumentieren. Doch Vorsicht: Nicht jedes Blindenhilfsmittel unterstützt Ihren Angehörigen gleich gut. Hierbei kommt es auf die Einschränkung und die Alltagsgestaltung an. Jemand, der die Blindenschrift nicht verfassen muss bzw. möchte, für den eignet sich eine Schreibmaschine für Blindenschrift beispielsweise nicht. Ein Blindenlangstock oder ein Hindernismelder ist aber in der Regel sinnvoll. Sie möchten sich eingehender über die Hilfsmittel informieren? Dann statten Sie einem Anbieter für Blindenhilfsmittel einen Besuch ab – er kann sie über die verschiedenen Gerätschaften informieren.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem behandelnden Arzt: Für die Bewilligung des Hilfsmittels ist ein Arztbesuch unumgänglich. Der behandelnde Mediziner muss schließlich eine ärztliche Verordnung für das Hilfsmittel ausstellen. Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, hat Ihr Angehöriger eine Chance auf eine Kostenübernahme. Unser Tipp: Der Mediziner macht am besten möglichst genaue Angaben zu dem benötigten Hilfsmittel. Dafür kann er beispielsweise die Hilfsmittelpositionsnummer nutzen.[1] Bei einer Standardbeschreibung wie „Blindenlangstock“ ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Familienmitglied ein Standardmodell erhält.
  3. Übermitteln Sie der Krankenkasse den Antrag: Nur, wenn der Krankenkasse die ärztliche Verordnung und ein Antrag auf Kostenübernahme vorliegen, kann der Leistungsträger über das Hilfsmittel entscheiden. Senden Sie beides am besten per Einschreiben – so stellen Sie sicher, dass die wichtigen Unterlagen die Krankenkasse in jedem Fall erreichen. Jetzt ist Geduld gefragt, denn der Kostenträger benötigt bis zu drei Wochen für die Entscheidung – ist ein Gutachten erforderlich, kann es sogar fünf Wochen dauern.[2] Übrigens: Die Krankenkasse kann Ihnen mitteilen, wo Sie das Blindenhilfsmittel nach der Bewilligung erhalten.

Gut zu wissen!

Eine Ablehnung der Kostenübernahme ist kein Grund, sofort aufzugeben. Ihr Familienmitglied hat nun einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.[1] Sieht die Krankenkasse auch dann keine Notwendigkeit für eine Kostenbeteiligung, bleibt Ihnen die Möglichkeit, das Hilfsmittel selbst zu kaufen. Wir raten Ihnen dabei, unbedingt einen Kostenvergleich bei mehreren Blindenhilfsmittel-Anbietern zu machen.

3 Tipps zur Verwendung von Blindenhilfsmitteln

Viele Blindenhilfsmittel setzen auf modernste Technik und erfordern eine gewisse Mitarbeit von Anwendern. Deshalb tragen Einweisungen und die Unterstützung von Familienangehörigen zu einem gelungenen Einsatz bei. Natürlich spielt auch die Hygiene bei der Verwendung eine große Rolle. Wir geben Ihnen dazu einige Tipps.

  1. Nachweise und Einweisungen beachten: Bei elektronischen Mobilitätshilfen ist es erforderlich, nachzuweisen, dass Ihr Familienmitglied das Produkt zweckmäßig anwenden kann und davon profitiert. Beides kann ein Lehrer für Orientierung und Mobilität bestätigen. Diesen Nachweis muss die Krankenkasse im Anschluss erhalten. Für Blindenhilfsmittel sind zudem Schulungsstunden vorgesehen, damit der Betroffene die Produkte sicher im Alltag anwenden kann.[1]
  2. Bieten Sie Ihrem Familienmitglied Ihre Hilfe an: Die Hilfsmittel dienen dazu, die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen zu erhöhen. Trotzdem ist es von Vorteil, wenn Sie ihn anfangs bei der Verwendung der Hilfsmittel begleiten. Machen Sie gemeinsam Spaziergänge mit dem Blindenlangstock oder lassen Sie sich mit dem Hindernismelder auf Gefahren hinweisen. So bekommen auch Sie ein Gefühl für die Hilfsmittel.
  3. Sorgen Sie für die nötige Hygiene: Blindenhilfsmittel sind oft täglich im Einsatz – sie kommen insbesondere mit den Händen in Berührung. Wenn Sie die Hilfsmittel regelmäßig desinfizieren, beugen Sie einer Besiedlung mit krankheitserregenden Keimen vor. Nutzen Sie für die Reinigung beispielsweise Oberflächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion und Einmalhandschuhe – beides fällt unter die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Besitzt Ihr Familienmitglied einen Pflegegrad? Dann kann sich Ihr Angehöriger eine kostenfreie Sanubi-Pflegehilfsmittelbox zusammenstellen – die Pflegekasse übernimmt nämlich bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

FAQ – die wichtigsten Fragen zu Blindenhilfsmitteln